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Corona-Informationen

Auslaufen der Schul- und Kita-Coronaverordnung
(schulische Regelungen zu Masken- und Testpflicht)


Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Schreiben des SMK vom 13.04.2022 wurde bereits über das Auslaufen der Schul- und Kita-Coronaverordnung und die damit verbundenen Folgen informiert. In diesem Zusammenhang gab es Anfragen, inwieweit eine Schule eigene Regelungen festlegen kann.

Vom Landesamt für Schule und Bildung gab es nun am 21.04.2022 ein weiteres Schreiben mit folgendem Inhalt:

Bild1.jpg

Das heißt, eine Pflicht zum Tragen einer Maske kann die Schule nicht anweisen, des Weiteren auch keine Testpflicht. Allerdings können für Schülerinnen und Schüler freiwillige Testungen angeboten werden, wenn ein begründeter Anlass besteht, z.B. eine mögliche Erkrankung.

Auch das freiwillige Tragen einer Maske ist natürlich möglich.

Allgemeine und persönliche Hygieneregeln haben natürlich nach wie vor Bestand.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Constanze Steinert
Schulleiterin

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