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Das CGG-Kirchberg heißt Sie willkommen auf der Informationsseite für Grundschüler. Auf dieser und den weiteren Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen für die Wahl Ihres Gymnasiums.  

Übersicht

Termine und Anmeldung

Termine und Anmeldung

Sehr geehrte Eltern,

 

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.2024 bis 01.03.2024, ausschließlich während der unten aufgeführten Öffnungszeiten des Sekretariats im Zimmer 107 in der 1. Etage.

           Datum                                     Uhrzeit

Freitag, 09.02.2024                     12:00 - 18:00 Uhr

Montag, 12.02.2024                    08:00 - 14:00 Uhr

Freitag, 16.02.2024                     08:00 - 14:00 Uhr

Mittwoch, 21.02.2024                  08:00 - 14:00 Uhr
 
Montag, 26.02.2024                    08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag, 27.02.2024                  08:00 - 14:00 Uhr

Mittwoch, 28.02.2024                  08:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag, 29.02.2024             08:00 - 14:00 Uhr

Freitag, 01.03.2024                     08:00 - 14:00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist und auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Für die Schulanmeldung Ihres Kindes werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original*)

  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule

  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis

  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten:                                 

  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie

  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie

  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

*SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

 

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 an.

 

Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 09:30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zuzgl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 07.03.2024 bis zum 14.03.2024 im Gymnasium statt.

Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 04.04.2024 mit, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 15.03.2024 an der gewünschten Oberschule an.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich vier Klassen in der Jahrgangsstufe 5 auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Schulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielweise wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,

  2. Kinder, die sich für die vertieft sprachliche Ausbildung entscheiden und das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolvieren,

  3. Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),

  4. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),          

  5. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Grundlage Routenplaner - Grenze 3,5 km),

  6. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Telefon: 037602 64336

E-Mail: graupnergym@landkreis-zwickau.de

Mit freundlichen Grüßen

gez. Constanze Steinert

Schülerbeförderung

Informationen und Anträge zum Bildungsticket sowie den Sonderbussen stehen Ihnen unter www.vms.de oder im Folgenden zur Verfügung:

Aufnahmegespräche

Aufnahmegespräche für vertieft sprachliche Klassen am 11. & 12.03.2024

Den Termin für den mündlichen Teil der Aufnahmeprüfung können Sie ab Donnerstag, den 07.03. über folgenden Link einsehen:

weitere Termine

weitere Termine
An Tafek schreiben

01. November 2023

Schnuppernachmittag für Klassen 3 und 4 am CGG   

    

11. Januar 2024

Grundschulwettbewerb Englisch

20. Januar 2024

Tag der offenen Tür mit Eltern-Informationsstand

09. Februar 2024

Ausgabe Bildungsempfehlung an Grundschule

bis 01. März 2024

Anmeldung zur Aufnahme am CGG

11./ 12. März 2024

Aufnahmeverfahren für vertieft sprachliche Ausbildung

Virtueller Elternabend

Online-Elternabend für die Grundschulklassen

Um unseren traditionellen Beratungselternabend für die Grundschulklassen auch in diesen Zeiten sicher gestalten zu können, fand er am 25.01.2022 um 19:00 Uhr online statt.

Mittels informativer Videoclips wurden den Kindern und Eltern die Schulleitung, der sprachliche sowie der naturwissenschaftliche Fachbereich, die Bläserklasse und die Ganztagesangebote vorgestellt. Anschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, aufkommende Fragen an die Vertreter sowie Vertreterinnen der Fachbereiche live zu stellen. Die Videoclips können Sie sich in Ruhe hier noch einmal anschauen.

Wir freuen uns auf Sie!

C. Steinert

Schulleiterin

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virtueller Elternabend

virtueller Elternabend
Begrüßung

Begrüßung

02:26
Play Video
Schulorganisation

Schulorganisation

02:43
Play Video
Fremdsprachen

Fremdsprachen

05:29
Play Video
Elternabend

Bilder & Videos

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